Geschwister,
Personen, die gemeinsame Eltern haben, sind nach deutschem Bürgerlichen
Gesetzbuch in der gesetzlichen Erbfolge gegenüber Geschwistern von der
Erbfolge ausgeschlossen, wenn beide Eltern noch leben. Lebt Vater oder Mutter
nicht mehr, so fällt, ohne daß zwischen väterlichem oder mütterlichem
Vermögen unterschieden wird, die eine Hälfte des Nachlasses des Geschwisterteils
an den überlebenden Elternteil, die andere an die Abkömmlinge des
verstorbenen Elternteils. Leben beide Eltern nicht mehr, so erhalten die Abkömmlinge
des Vaters die eine, die der Mutter die andre Hälfte. Vollbürtige
Geschwister des Erblassers, d.h. solche, die mit ihm Vater und Mutter gemeinsam
haben, nehmen also an beiden Hälften, halbbürtige, d.h. solche, die
mit ihm nur Vater oder nur Mutter gemein haben, nur an der einen oder anderen
Hälfte teil. Geschwister haben gegenseitig kein Pflichtteilsrecht.
Nicht hier, aber in der Originaltabelle, sind in den fünf gelben
Feldern Einträge einzugeben, daraufhin bildet sich ein Tatbestand (NNNN
YYYY), einer von 16 möglichen. Bei der eindeutigen Entscheidungstabelle
wird eine Regel akut (=WAHR), und die Aktionen dieser Regeln werden durchgeführt
von oben nach unten.
Eindeutige Entscheidungstabellen sind die ursprünglichen, da lassen sich
Vollständigkeit, Redundanz- und Widerspruchsfreiheit formal prüfen.
Sie sind immer dann anzuwenden, wenn Aktionen von mehreren bis vielen Bedingungen
abhängen, also bei komplizierten Sachverhalten. Sie werden von den Bedingungskombinationen
aus konstruiert: Man fragt, welche Fall-Kombinationen zu unterscheiden sind
und legt dann die Aktionen fest, die jeweils durchzuführen sind.
zum Vergleich die mehrdeutige Entscheidungstabelle