UnGzAvS - Satzung
Präambel: Die »Ungemein nützliche Gesellschaft zur Ausmerzung von Sprachschnitzern« ist eine unernste Gesellschaft, sie besteht z.Zt., aber das kann sich später ändern aus nur einem Mitglied, das keinen Beitrag bezahlt, also braucht man auch keinen Kassenwart. Das Mitglied ist Autoritäten gegenüber eher abweisend eingestellt, deshalb verzichtet es auf den Vorsitz, und wer sollte Beisitzer sein, wenn der Posten aus einer leeren Menge besetzt werden müßte?
Ausmerzung von Sprachschnitzern ist natürlich ein illusionäres Ziel, Anprangerung wäre besser angebracht, aber aus historischen Gründen, weil nun mal der Name schon vor ca. 18 Jahren erfunden worden ist und zwei Fans (dtsch. Sympathisanten/Schwärmer) nicht enttäuscht werden sollten, ist er geblieben; Anprangerung wäre ja fällt »uns« nun ein auch wohl bloß ein Zwischenziel, Ausmerzung, vielleicht nicht aus dem gesamten Sprachgebrauch, aber dem aktiven Wortschatz einzelner Personen, soll uns nun doch als Zweck und Sinn dienen. Und mit »uns« meinen wir all die Fans (s.o.), die sich nun bald bekennen werden und dem Vorhaben mit Rat, Tips und Tat, gar auch mit Widerspruch, dienen wollen.
§1 Das Streben der Gesellschaft ist in der Präambel hinreichend genau angedeutet.
§2 Mitgliedschaft: Das Gründungsmitglied verkörpert die Gesellschaft nach innen und außen; weitere Mitgliedschaften sind nur nach Satzungsänderung durch das Gründungsmitglied möglich.
§3 UnGzAvS ist nicht nur ungemein nützlich, sondern hat auch genau eins, nämlich den gemeinen Nutzen, im Sinn, jedoch ohne daß sie als Verein gegründet werden soll; sie tritt gelegentlich öffentlich auf und befleißigt sich nicht nur mancher Anprangerungen, sondern auch des Genitivs und anderer sich verflüchtigender Sprachgebräuche, wirkt also im besten Sinne konservativ.
§4 Für das Projekt »UnGzAvS -Jahrbuch« existiert ein Plan, der jedoch nur bei ausreichender, um nicht zu sagen befriedigender, Subskription verwirklicht werden kann. Bis dahin erfolgen die Veröffentlichungen im Internet und sind von jederperson möglichst (bitte) mit genauer Quellenabgabe nach Belieben weiterzureichen. Das Copyright bleibt unbenommen.
§5 UnGzAvS sucht den Streit nicht nur mit den Verhunzerinnen und Verhunzern, sondern auch mit jenen Linguisten, die da leugnen, daß es einen Sprachverfall gäbe, alles sei bloß Sprachwandel und Entwicklung. Dieses zu widerlegen ist der ernste Teil der Aufgabe.
§6 Sonst nichts weiter. Es muß sich entwickeln.